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Wo wir KI einsetzen.

Wir werben damit, dass wir mit künstlicher Intelligenz arbeiten. Dann gehört auch dazu, offenzulegen, wo genau — und wo ausdrücklich nicht. Diese Seite ist keine Pflichtangabe, sondern eine Selbstverpflichtung.

Stand: 10. September 2026

01Das Wichtigste vorweg

Genau ein Medium auf dieser Website ist KI-generiert: die Logo-Animation im Kopfbereich der Startseite. Sie ist dort unmittelbar am Video als solche gekennzeichnet — das Schildchen unten am Bildrand führt auf diese Seite.

Alles andere sind echte Aufnahmen. Die Teamfotos zeigen uns, die Referenzen zeigen tatsächlich umgesetzte Kundenprojekte, das Hintergrundvideo im Kontaktbereich ist selbst gedreht und geschnitten. Nichts davon zeigt Personen, Orte oder Ereignisse, die es nicht gibt.

Dazu kommen zwei Symbolbilder auf der Seite Leistungen. Das sind lizenzierte Stockfotografien von Unsplash — ebenfalls Fotos, keine KI-Bilder.

Auf dieser Website läuft keine künstliche Intelligenz. Es gibt keinen Chatbot und keinen Assistenten. Wenn Sie hier eine Antwort bekommen, hat sie ein Mensch geschrieben.

02Wo KI im Spiel war

Diese Website ist mit KI-Unterstützung entstanden. Konkret sieht die Aufteilung so aus:

Bereich Rolle der KI Rolle des Menschen
Quellcode
HTML, CSS, JavaScript
Entwürfe, Umbauten und Refactorings über einen KI-Assistenten im Editor Architektur, Gestaltungsentscheidungen, Review und Test jeder Änderung
Texte
Seiteninhalte, Beschreibungen
Erste Entwürfe und Formulierungsvarianten Inhaltliche Vorgaben, Überarbeitung, fachliche Prüfung, Freigabe
Logo-Animation im Kopfbereich
Startseite
Vollständig KI-generiert Gestaltungsvorgabe, Auswahl, Schnitt und Einbindung
Alle übrigen Fotos und Videos Keine. Keine Generierung, keine Manipulation von Inhalten. Eigene Aufnahmen, eigener Schnitt, klassische Bildbearbeitung
Logos und Grafiken Keine Vektorzeichnung in Inkscape, Affinity und Photopea
Betrieb der Website Keine. Kein Chatbot, keine Personalisierung, keine automatische Inhaltserzeugung. —

Für alle Inhalte dieser Website tragen wir die redaktionelle Verantwortung — unabhängig davon, mit welchem Werkzeug ein Entwurf entstanden ist. Kein Text geht ungelesen online.

03Der rechtliche Rahmen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, auch „AI Act“). Sie verlangen im Kern vier Dinge:

  • Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können.
  • Generative KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren.
  • Realistisch wirkende KI-generierte Bilder, Videos und Tonaufnahmen müssen sichtbar gekennzeichnet werden.
  • KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden, sofern niemand redaktionell dafür einsteht.

Für diese Website heißt das im Einzelnen:

  • Chatbot-Hinweis: nicht einschlägig — es gibt keinen.
  • Maschinenlesbare Markierung: trifft die Anbieter der KI-Systeme, nicht uns als Betreiber.
  • Sichtbare Kennzeichnung: einschlägig für die Logo-Animation im Kopfbereich. Sie ist dort direkt am Video gekennzeichnet, sichtbar ab dem ersten Moment — eine bloße Markierung in den Metadaten würde ausdrücklich nicht genügen.
  • KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses: nicht einschlägig. Unsere Texte beschreiben eigene Leistungen, sind also keine Information der Öffentlichkeit in diesem Sinne — und sie sind von uns geprüft und redaktionell verantwortet. Damit entfällt die Pflicht doppelt.
Warum es diese Seite trotzdem gibt

Gekennzeichnet werden muss nach dem Gesetz nur die Logo-Animation. Dass Quellcode und Textentwürfe mit KI-Unterstützung entstanden sind, ist von Artikel 50 gar nicht erfasst — die Vorschrift betrifft veröffentlichte Inhalte, nicht das Werkzeug, mit dem eine Website gebaut wurde. Wir legen es hier dennoch offen. Wer KI als Leistung anbietet, sollte zeigen können, wie er sie selbst einsetzt.

04Unsere Regeln im Umgang mit KI

Diese Grundsätze gelten für unsere eigene Arbeit und für Kundenprojekte gleichermaßen:

  1. Keine personenbezogenen Kundendaten in KI-Systeme. Wo eine Verarbeitung im Projekt sinnvoll ist, klären wir das vorab ab und schließen die nötigen Vereinbarungen.
  2. Kein ungeprüfter Output. Was eine KI erzeugt, ist ein Entwurf. Verantwortlich ist immer der Mensch, der ihn freigibt.
  3. Kennzeichnung, wo sie hingehört. Sollten wir in einem Projekt realistisch wirkende KI-generierte Medien einsetzen, kennzeichnen wir sie sichtbar — und besprechen es vorher mit dem Kunden.
  4. Keine erfundenen Referenzen. Alles, was wir als Arbeitsergebnis zeigen, haben wir tatsächlich umgesetzt.
  5. KI-Kompetenz im Team. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet seit Februar 2025 jeden, der KI beruflich einsetzt, für ausreichende Kompetenz der beteiligten Personen zu sorgen. Wir halten unseren Wissensstand entsprechend aktuell.

05Urheberrecht an KI-Ergebnissen

Ein Punkt, den wir Kunden gegenüber offen ansprechen: Rein KI-generierte Inhalte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne von § 2 Absatz 2 UrhG fehlt. Daran kann niemand ausschließliche Rechte erwerben — auch wir nicht, und wir könnten sie folglich nicht weitergeben.

Deshalb entstehen Logos, Marken und Gestaltungselemente bei uns nicht per Knopfdruck aus einem Bildgenerator, sondern als eigene Gestaltungsleistung. Nur so lässt sich daran ein Schutzrecht begründen, das Sie gegen Nachahmer auch durchsetzen können.

06Fragen dazu?

Wenn Sie zu einem konkreten Inhalt wissen möchten, wie er entstanden ist, fragen Sie uns einfach: kontakt@vemo-it-design.com. Wir beantworten das offen.

Ergänzend: Datenschutzerklärung · Impressum